Explosionsschutzdokumente

 

Für explosionsgefährdete Bereiche ist gemäß Gefahrstoffverordnung § 6 ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, aus dem hervorgehen muss, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden sowie angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen.

 

Hierzu gehört ebenfalls die Erfassung welche Bereiche entsprechend Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Ex-Zonen eingeteilt wurden und 
für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten. 

 

Wichtiger Hinweis: Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen ist für Sachverständige einer zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) untersagt.

Da wir als Sachverständigen- und Ingenieurbüro TechnikConsult ein Partnerbüro  der zugelassenen Überwachungsstelle  GTÜ Anlagensicherheit GmbH sind, dürfen wir diese Dienstleistung leider nicht mehr in Eigenleistung erbringen.

Jedoch nennen wir Ihnen gerne kompetente und verlässliche Partner, welche Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen weiterhin erstellen oder in sonstiger Art und Weise unterstützend tätig sein dürfen.

 

Für Anfragen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular