Blitzschutz

 

Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzanlage stellt die einwandfreie Funktion und sichere Ableitung bei einem Blitzeinschlag sicher.

Für Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen ist die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzanlage  (Prüfzyklus 3 Jahre) durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefordert.

Für sonstige Gebäude gemäß VDE alle 4 Jahre durch eine befähigte Person.

 

  • Überprüfung und Beurteilung von äußeren und inneren Blitzschutzanlagen nach aktuellen Normen und
  • Messung des Erdausbreitungswiderstandes.

 

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