Lüftungsanlagen

 

Lüftungsanlagen für und in Ex-Bereichen sind gemäß BetrSichV durch eine befähigte Person prüfpflichtig.

 

  • Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung  gemäß BetrSichV Anh. 2, Abschn. 3, Nr. 4.
  • wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV Anh. 2, Abschn. 3, Nr. 5.3.

 

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