Elektroprüfungen


Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung §14 bzw. DGUV Vorschrift 3 §5 vor erstmaliger Benutzung und wiederkehrend gefordert.


  • Prüfung von ortsfesten Anlagen (Gebäudeinstallation),
  • Prüfung von Maschinen (z.B. Produktionsmaschinen, Fördersysteme etc.) und
  • Prüfung von ortsveränderlichen Arbeitsmitteln (z.B. (Hand-)Werkzeuge, Bürogeräte etc.).

 

Die Dokumentation der Prüfungen erfolgt gemäß §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch entsprechenden Aufzeichnungen (Prüfbericht) und bei Maschinen sowie ortsveränderlichen Arbeitsmittel zusätzlich durch eine Prüfplakette.

 

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