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Risikobeurteilung EU Konform. ein MUSS für jeden Maschinenbauer
Einführung Schon das Wort "Risikobeurteilung" erzeugt bei manchem Konstrukteur ein ungutes Gefühl in der Magengegend. So gut wie jeder weiß inzwischen, dass die EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) sie ausdrücklich fordert. Diese Forderung gilt zwingend seit dem 1. Januar 1995. Es heißt in den Vorbemerkungen zu Anhang I:
"Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden."
· Das kostet zuviel und bringt nichts und · die Konstrukteure sind sich nicht sicher, wie sie Risikobeurteilungen durchführen sollen.
Diese Argumente sind nicht leicht von der Hand zu weisen. Risikobeurteilungen werden oft erst am fertigen Produkt durchgeführt, manchmal sogar erst nach der Auslieferung, und zwar weil der Kunde im Vertrag eine dokumentierte Risikobeurteilung verlangt. Das kostet dann tatsächlich nur Geld und bringt nichts. Im Gegenteil: Man kommt in Entscheidungsnot. Soll man das fertige Produkt ändern oder die entdeckte Gefahrenquelle unterschlagen?
Auch die Klage über mangelnde Hilfestellung von Seiten der Regelsetzer ist nicht unberechtigt. Beim Studium der Aussagen in Normen zum Thema fällt auf, dass viele verschiedene Methoden zur Risikobeurteilung denkbar sind. Keine einzige davon ist in Normen jedoch so gut dokumentiert, dass man sie sofort und direkt anwenden könnte. Die Ausführungen dazu sind geradezu "nebulös", und der Zweck des Verfahrens wird kaum deutlich. |
