Wiederholungsschulung zum Erhalt der Fachkunde für „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (EUP´en)
Zielgruppe: Personen, die als EUP qualifiziert sind und zum Erhalt der Fachkunde wiederkehrend geschult werden müssen.
Voraussetzung: EUP
Ziel: Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) müssen zum Erhalt der Fachkunde in angemessenen Zeitabständen wiederkehrend ge-schult werden. Als Zeitmaß gilt: Übt die EUP die Tätigkeit kontinuierlich aus , so ist eine Wiederholung nach 2 bis maximal 3 Jahren erforderlich. Alle anderen EUP´en müssen nach BGV A1 und Arbeitsschutzgesetz jährlich wiederkehrend geschult werden.
Abschluss: Teilnahmebescheinigung. Das Seminar erfüllt die Forderung nach BGV A1 (§ 7.2), BGV A3 und Arbeitsschutzgesetz. (§12).
Inhalt:
Ø Gefahren durch den elektrischen Strom: Unfälle, Brände, Schäden
Ø Unfallschwerpunkte, Beispiele aus der Praxis
Ø Verhalten bei Störungen und Schäden an elektrischen Betriebsmitteln.
Ø Zulässige Tätigkeiten der unterwiesenen Person
Ø Durchführen der wiederkehrenden Prüfungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln durch die EUP
Ø Wartungsarbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Ø Herstellen des spannungsfreien Zustandes
Ø Die „5 Sicherheitsregeln“
Ø Betätigen von Stellgliedern, Sicherheitsautomaten, FI-Schutzschaltern, BI-Relais, etc.
Kursdauer: 1 Tag (8:30h bis 16:00h)
Preis: siehe Seminarkalender zzgl. MwSt.
Im Preis sind Mittagessen, Getränke und Teilnehmerunterlagen enthalten
Termine und Veranstaltungsort: Siehe Seminarkalender
Anmeldeschluss: Jeweils 28 Tage (4 Wochen) vor Seminarbeginn
Anmeldung unter Angabe des Seminartitels, des Ortes und Termins hier